Der unlängst veröffentlichte Regierungsentwurf des VerSanG weicht an mehreren Stellen vom Rechtsträgerprinzip ab und ermöglicht einen Konzerndurchgriff, der für Unternehmen erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringt. Die Aus- und Umgestaltung der Unternehmensstruktur und der Compliance-Organisation wird künftig damit verstärkt auch eine Frage des Risikomanagements werden. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zur Umsetzung des VerSanG-E nutzen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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