Das Korruptionsstrafrecht hat in den vergangenen fünf Jahren in Österreich insgesamt drei umfangreiche Novellen (2008, 2009 und 2012) durchlaufen und mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 (KorrStrÄG 2012), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, einen (vorläufigen) Abschluss erfahren. Die mehrmalige Adaptierung der Tatbestände innerhalb kurzer Zeit zeigt sehr deutlich, dass dem komplexen und alle Gesellschaftsschichten betreffenden Phänomen gesetzgeberisch noch nicht ausreichend begegnet werden konnte. Nicht nur die häufigen Gesetzesänderungen sondern auch medienwirksame Verfahren gegen Politiker haben korrupte Verhaltensweisen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und einen breiten Diskurs eröffnet, an dessen Beginn wir erst stehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-24 |
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