Die Bundesregierung prüft derzeit die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Mehrere Bundesländer sowie internationale Staaten und Organisationen haben bereits solche Institutionen eingeführt, die dazu dienen, Unternehmen, die auffällig geworden sind, von öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo der Gesetzeslage und mögliche Vorbilder für die Ausgestaltung eines Bundesgesetzes, das bis zum Frühjahr umgesetzt sein muss, um EU-Richtlinien zu erfüllen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-25 |
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