Es ist noch immer weitgehend ungeklärt und zudem Gegenstand kontroverser Diskussionen in Wissenschaft und Praxis, nach welchen verfahrens- und materiell-rechtlichen Standards unternehmensinterne Untersuchungen durchzuführen sind. Die Trennlinien verlaufen unter anderem zwischen Arbeits- und Strafrechtlern sowie zwischen internen Ermittlern bzw. Revisoren selbst. Aber auch Steuer- und Steuerstrafrechtler sollten sich in die Diskussionen einbringen, damit die Erkenntnisse, die im Rahmen unternehmensinterner Untersuchungen gewonnen werden, nicht neue strafrechtliche Risiken bringen – vor allem für diejenigen, die ursprünglich angetreten waren, kriminelle Strukturen aufzuklären und in der Unternehmenskultur für einen Wandel zu sorgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2013.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-25 |
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