Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) oder des maschinellen Lernens (ML) versprechen insbesondere im Bereich des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings – mit heutigen Fehlalarmraten von 95 Prozent (bei kleiner ein Prozent wirklich entdeckter Geldwäsche) – erhebliche Verbesserungspotenziale. Für eine (ethisch) angemessene Nutzung sind allerdings notwendige Prinzipien zu befolgen und durch entsprechendes Management umzusetzen. Der folgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2023.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-28 |
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