Der Begriff Compliance ist mittlerweile über das Wirtschaftsleben hinaus geläufig. Inhaltlich bleibt der Begriff jedoch vielen Menschen unklar. Die Ursache hierfür, ist unter anderem sicherlich indem sich ständig wechselnden und erweiternden Betätigungsfeld von Compliance zu suchen. Es ist aber auch zu beachten, dass der Begriff recht vage und unbestimmt ist und in verschiedenen Kontexten eine unterschiedliche Bedeutung erlangt. Neue Wortkreationen und Erweiterungen der Themenfelder wie etwa Wettbewerbs-Compliance, Produkt-Compliance oder Umwelt-Compliance verstärken den Eindruck, dass der Begriff weder auf ein Themenfeld noch auf ein Rechtsgebiet beschränkbar ist und im Endeffekt in seiner Bedeutung dynamisch zu betrachten ist. Dies alles erschwert die Definition und Abgrenzung des Begriffs. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Erweiterung des Begriffs Compliance auf Regierungshandeln in demokratischen Staaten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-28 |
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