Der Transfer persönlicher Daten von EU-Bürgern über den Atlantik ist seit Juli 2016 durch ein neues Datenschutzabkommen mit den USA geregelt: Nachdem Safe Harbor im Oktober 2015 außer Kraft gesetzt wurde, einigten sich die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium nun auf das Privacy Shield genannte Rahmenwerk. Unternehmen müssen jetzt bei der Übermittlung von Daten in die USA einem neuen Normenkatalog entsprechen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-28 |
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