Nachhaltiges Wirtschaften ist alternativlos: Die EU will mit ihrem Green Deal bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen. Effektiv sind Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere dann, wenn sie in einer Branche breite Akzeptanz finden. Dazu müssen Unternehmen, die mitunter im Wettbewerb stehen, zusammenarbeiten und einheitliche Standards festlegen. Das wirft kartellrechtliche Fragen auf: Wie eng dürfen Wettbewerber im Bereich der Nachhaltigkeit kooperieren? Wann sind die roten Linien überschritten? Dieser Beitrag befasst sich mit den wichtigsten kartellrechtlichen Leitplanken anhand der Vorgaben der EU-Kommission sowie nationaler Kartellbehörden und wirft mittels kurzer Fallbeispiele einen praxisnahen Blick auf die wichtigsten Compliance-Fragen im Bereich der Nachhaltigkeitskooperationen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2024.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-27 |
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