Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über die „Drittwirkung“ der im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte kontrovers diskutiert. Der Sache nach stellen sich die dabei aufgeworfenen Probleme auch im Anwendungsbereich der EMRK. Die neuere Rechtsprechung des EGMR in Straßburg setzt für die deutschen Gerichte wichtige neue Maßstäbe. Sie offenbart, dass die Judikatur in Deutschland im Bereich des Whistleblower-Schutzes europäischen Standards nicht immer genügt. Ein Tätigwerden des Gesetzgebers ist angezeigt.
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