Risikomanagementsysteme (RMS) haben sich seit vielen Jahren in den Unternehmen etabliert, und in der Praxis hat sich eine Art Best Practice bei der Implementierung herausgebildet. Während zuerst Großunternehmen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des § 91 II AktG die Einführung vorgenommen haben, sind, wie auch in der Gesetzesbegründung aufgrund der Ausstrahlungswirkung vorgesehen, viele mittelständische Unternehmen dem Beispiel gefolgt. Während es für Unternehmen, die pflichtweise ein RMS einzuführen hatten bereits seit dem Jahr 2000 einen Standard zur Prüfung von RMS gibt, gibt es mit dem neuen PS 981 des IDW, verabschiedet am 3. März 2017, erstmals einen Standard, der allgemein für die Prüfung von RMS, ganz gleich vor welchem rechtlichen Hintergrund dieses erstellt wurde, Anwendung finden soll.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2017.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-26 |
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