Dem Bundesrat liegt seit Ende Januar ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption vor. Nach dem Versuch der Verschärfung der Abgeordnetenbestechung durch das 48. Strafrechtsänderungsgesetz über die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23. April 2014, kommt es nun zu einer wirklich erheblichen Ausweitung der Korruptionsstrafbarkeit für Arbeitnehmer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2015.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-28 |
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