Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind nicht immer rechtskundig. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten verlassen sie sich deshalb gerne auf externen Rechtsrat. Je größer ihr Unternehmen und je bedeutsamer die Rechtsfrage ist, desto größer und bedeutsamer ist meist die Kanzlei, die sie einschalten. Jedoch stellte der BGH klar, dass Rechtsrat nicht immer vor Haftung rettet. Der entschiedene Fall war in jeder Hinsicht spektakulär. Es ging um die berüchtigte Ision Internet AG. Bekanntlich wurde ihr Gründer und Vorstandsvorsitzender wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich nahm der Insolvenzverwalter beide Vorstände und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wegen Fehlern bei einer Kapitalerhöhung auf Schadenersatz in Höhe von 10 Mio. € in Anspruch. Der Aufsichtsrat ist Partner einer internationalen Großkanzlei.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-23 |
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