In Deutschland wird Risikomanagement insbesondere aufgrund des Kontroll- und Transparenz-Gesetzes (KonTraG) immer noch im Wesentlichen verstanden als ein formales Organisationssystem, das rechtlich vorgegebene Mindestanforderungen (etwa des IDW PS 340 und DRS) erfüllen muss, um potenzielle Haftungsrisiken des Managements abzuwenden – und möglichst auch eine Bestandsgefährdung des Unternehmens durch zu hohe Risiken vermeiden helfen soll. Tatsächlich kann und sollte der Anspruch an das Risikomanagement eines Unternehmens wesentlich höher sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2008.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-07 |
Seiten 53 - 63
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