Am 6. Oktober 2015 hat der EuGH die bis dahin gültige Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung hatten in der Vergangenheit Tausende europäische Unternehmen die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA legitimiert. Diese Übermittlungen sind seit dem 6. Oktober 2015 schlicht illegal und können daher von den Datenschutzaufsichtsbehörden untersagt oder mit Bußgeldern belegt werden. Der Beitrag zeigt die Hintergründe des Urteils auf und erläutert, wie Unternehmen den daraus resultierenden Risiken zurzeit begegnen können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2016.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-02-01 |
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