Als Teil der Beweiskette gehen Inhalte aus Vernehmungen in die Konstruktion des möglichen Tatablaufes bei Ermittlungsverfahren mit ein und beeinflussen somit den weiteren Verlauf der Rechtsprechung. Die Art der Protokollierung ist dabei rechtlich auf Schriftlichkeit festgesetzt und doch umstritten. So sollen in Zukunft Videoprotokolle schriftliche Protokolle ergänzen. In Anknüpfung an die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen Änderung, beschäftigt sich der vorliegende Artikel mit der Untersuchung der Erinnerungsleistung an video- und transkribierte Protokolle und leitet daraus erste Implikationen für die Praxis ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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