Der betriebswirtschaftliche Nutzen des Risikomanagements dürfte wohl von keinem Unternehmen mehr in Frage gestellt werden. Unbekannter ist dagegen die Tatsache, dass vielfältige Formen des Risikomanagements auch durch den Gesetzgeber angeordnet worden sind: Im europäischen wie im deutschen Recht existieren an unterschiedlichen Stellen – in aller Regel aber mit sehr viel Vernunft formuliert und fast wie eine kostenlose Unternehmensberatung lesbar – Vorgaben im Hinblick auf zu implementierende Strukturen, die allesamt der Risikoidentifizierung und -minimierung dienen. Deren Verletzung mag übrigens an ungeahnter Stelle – beispielsweise bei der Verhandlung und Kalkulation von Versicherungsprämien – überraschende Folgewirkungen zeigen. Der Beitrag vermittelt einen ersten Überblick über einige relevante Risikomanagement-Vorschriften für die produzierende Industrie.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-04 |
Seiten 155 - 159
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