Im Dezember 2015 reichte das Unternehmen KBA-NotaSys SA bei der schweizerischen Bundesanwaltschaft wegen eines Korruptionsfalls Selbstanzeige ein. Diese Selbstanzeige hatte Strafmilderung zur Folge und hat – nicht zuletzt auch durch die Einrichtung des Integrity Funds (der die Studie, welche diesem Beitrag zugrunde liegt, finanziert hat) – den Reputationsschaden für die KBA-NotaSys und das Mutterhaus König & Bauer in Grenzen gehalten. Nachstehend wird dargelegt, wie sich die Praxis der schweizerischen Bundesanwaltschaft zur strafrechtlichen Haftung von Unternehmen (Art. 102 StGB, eingeführt im Jahr 2003) konkret darstellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-27 |
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