Durch die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) legt die Europäische Union den Fokus auf transparente Lieferketten, Umweltschutz, Menschenrechtsachtung und Nachhaltigkeit. Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Eine vergleichende Analyse beider Regelungen zeigt auch Gemeinsamkeiten in den Pflichten für Unternehmen. Werden diese wertvollen Synergien effizient genutzt, können Unternehmen die rechtlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
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