Beteiligungen sind nicht nur erwerbswirtschaftlichen Unternehmen vorbehalten, sondern können auch bei gemeinnützigen Unternehmen einen wesentlichen Vermögensgegenstand darstellen. Für die Corporate Governance geht dieses einher mit der Anforderung angemessener Mindeststandards im Beteiligungsmanagement, welche teils juristisch, teils ökonomisch abzuleiten sind. Ansätze für die Entwicklung solcher Standards werden hier aufgezeigt. Denn Pflichtverletzungen ziehen eine Haftung nach sich.
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