Interne beziehungsweise unternehmensgeleitete Untersuchungen stellen für Unternehmen ein bewährtes Mittel bei der Aufklärung von Fehlverhalten und Compliance-Verstößen im eigenen Hause dar. Insbesondere wenn es um den Verdacht schwerer (vornehmlich Wirtschafts-)Kriminalität geht, werden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen häufig durch unternehmensinterne Ermittlungen begleitet oder auch initiiert. Die Erfahrungen der Praxis zeigen aber auch, dass mittlerweile ein verstärktes Bewusstsein für die Aufklärung sonstigen – nicht zwingend strafbaren – Fehlverhaltens (wie zum Beispiel Diskriminierung am Arbeitsplatz) gegeben ist. Zudem rücken grenzüberschreitende Untersuchungen verstärkt in den Fokus. Durch die seit nunmehr fast vier Jahren geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielen dabei vermehrt datenschutzrechtliche Aspekte eine Rolle. Welches Recht Anwendung findet, ist hierbei die zwingende Grundlage aller weiteren Überlegungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2022.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: