Sofern ein Unternehmen bestehende Hinweise auf Compliance-Verstöße untersucht beziehungsweise durch externe Ermittler untersuchen lässt, entsteht hierbei regelmäßig umfangreiche Dokumentation, insbesondere in Form eines abschließenden Untersuchungsberichts. Ob und inwieweit die von einer solchen Untersuchung betroffenen Personen ein Recht auf Herausgabe dieser Unterlagen (in Kopie) haben, ist seit Jahren hoch umstritten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil setzt sich das LAG München ausführlich mit ebendieser Frage auseinander und liefert dabei hilfreiche Klarstellungen für die Praxis.
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