Strafrechtlich relevante Sachverhaltsaufklärung im Auftrag von Unternehmen ist kein neues Phänomen. In den letzten Jahren haben sich Qualität und Umfang solcher Untersuchungen allerdings stark verändert. Interne Ermittler sind zunehmend in die Kritik geraten, weil ihre Arbeit unter den betroffenen Belegschaften für erhebliche Verunsicherung gesorgt, enorme Kosten produziert und zum Teil auch rechtliche Grenzen überschritten hat. Trotz aller Vorbehalte, die gegen interne Ermittlungen zwecks (Teil-)Aufklärung strafrechtlicher Verdachtslagen existieren, ist das praktische Bedürfnis nach solchen Untersuchungen unter Einbindung externer Rechtsanwälte nicht zu leugnen. Nicht umsonst gehen Unternehmen dazu über, eigene „Investigation Teams“ zu bilden. Bedenken rechtlicher Art sind dabei nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ihnen ist durch eine Einengung der in Betracht kommenden Untersuchungsmaßnahmen sowie durch geeignete Kontrollen der „Unternehmensermittler“ Rechnung zu tragen. Im Folgenden werden einige ausgewählte Aspekte interner Ermittlungen beleuchtet. Dass deren Durchführung sorgfältig geplant, strukturiert und auf präzise rechtliche Fragestellungen ausgerichtet werden muss, um eine angemessene Begrenzung zu erreichen, ist hier als selbstverständlich vorausgesetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-05 |
Seiten 267 - 272
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