Dieser Beitrag untersucht die Vereinbarkeit geschlossener Conference Calls mit der Empfehlung der Ziffer 6.3, insbesondere Satz 2, des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zunächst wird hierzu eine Abgrenzung zur Ad Hoc-Publizität vorgenommen. Im Anschluss wird erörtert, inwieweit Conference Calls neue Tatsachen im Sinne des DCGK 6.3 enthalten könnten. Nach einer Darstellung der aktuellen Praxis bei der Durchführung von Conference Calls werden die Rechtsfolgen eines Verstoßes erörtert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2012.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.