Die Bundesregierung beschloss in dem am 12. März 2018 unterzeichneten Koalitionsvertrag, ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen zu schaffen. Dies umfasst die Abkehr von dem bislang bei der Verfolgung von Unternehmen geltenden Opportunitätsprinzip. Zudem soll die Obergrenze der Sanktionen deutlich erhöht werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben für Internal Investigations schaffen, die einen Anreiz für die Aufklärungshilfe setzen. Der nachfolgende Beitrag stellt, ausgehend von den im Koalitionsvertrag genannten Eckpunkten, die bisherigen Entwürfe aus Wissenschaft und Praxis zum Thema Unternehmensstrafrecht vor und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2018.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-25 |
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