Das deutsche Unternehmenssanktionsrecht steht seit dem Scheitern des Verbandssanktionengesetzes erneut vor einer Richtungsentscheidung. Während die geltenden Regelungen der §§ 30, 130 OWiG weiterhin eine Sanktionierung von Unternehmen ermöglichen, haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen seit 2021 grundlegend verändert. Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Hinweisgeberschutz, ESG-Governance und internationale Compliance-Standards adressieren zunehmend nicht mehr nur individuelles Fehlverhalten, sondern organisatorische Verantwortung. Der Beitrag untersucht, ob ein neuer gesetzgeberischer Anlauf sinnvoll erscheint. Er vertritt die These, dass ein modernes Verbandssanktionenrecht nicht als klassisches Unternehmensstrafrecht, sondern als Governance-Gesetz konzipiert werden sollte. Im Mittelpunkt müssten Prävention, wirksame Compliance-Management-Systeme, Proportionalität und organisatorische Lernfähigkeit stehen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-09-29 |
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