Sind Bankdaten, die eine Privatperson strafrechtswidrig beschafft hat, in einem Steuerstrafprozess gegen mutmaßliche Steuersünder verwertbar? Diese Frage hat eine intensive Debatte in der Öffentlichkeit und Wissenschaft ausgelöst, die noch immer nicht vollständig geklärt ist. Aufgrund des am 21. September 2011 unterzeichneten Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland, das faktisch zu einer Legalisierung bestehender Schwarzgeldkonten beiträgt, ist diese Thematik wieder hochaktuell.
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