Fast alle Unternehmensangehörige, die über dezidierte Einblicke in betriebliche Missstände verfügen und sich dazu entscheiden, diese zu thematisieren, wenden sich zunächst an betriebsinterne Adressaten (Vorgesetzte usw.). Dies kann manchmal allerdings (tatsächlich oder zumindest in den Augen des Mitarbeiters) scheitern und unter Umständen sogar zu Nachteilen führen (Repressionen der eigenen Kollegen oder von Leitungsmitgliedern). Zum Teil erscheint eine Mitteilung an Strafverfolgungsbehörden oder die Medien dann als letzter Ausweg.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-28 |
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