Zwei aktuelle Urteile des LG München I und des OLG München geben Anlass zur Untersuchung der Dritthaftung des gesetzlichen Abschlussprüfers. Die Haftung gegenüber der Hausbank des geprüften Unternehmens ist höchstrichterlich nicht geklärt. Sowohl vertrags- als auch deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht. Mit der Ausdehnung des Schutzbereichs des Prüfungsvertrages stellt sich ein besonderes Problem: Kann jeder Anspruchsteller Schadenersatz bis zur Haftungshöchstgrenze des § 323 Abs. 2 S. 1 oder 2 HGB verlangen, oder ergibt sich aus § 323 Abs. 2 HGB ein einziger Haftungsfonds zur Befriedigung aller Anspruchsinhaber?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
Seiten 69 - 72
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.