Der Datenschutz ist eine wesentliche Rahmenbedingung für die Arbeit im Bereich Compliance. Die Bundesregierung hat im September 2010 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der in einem neuen Unterabschnitt des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) umfassende Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz schaffen soll. Der Entwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen vor, die sich etwa auf BackgroundChecks, Verhaltenskontrollen, Videoüberwachungen oder unternehmensinterne Untersuchungen auswirken. Dieser Überblick beschreibt die wichtigsten Regelungen des Entwurfs und gibt Handlungsempfehlungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-06 |
Seiten 246 - 251
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