Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen seit dem 17. März 2026 erstmals sektorübergreifend zur physischen Resilienz: Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplan, Meldung binnen 24 Stunden und Nachweis gegenüber der Aufsicht, verantwortet von der Geschäftsleitung. Der Beitrag ordnet die Pflichten normbezogen und zeigt, was ISMS, BCMS und CMS tragen und welches Delta bleibt.
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