| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2025.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1867-8394 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-01 |
Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert das Finanzrisikomanagement, indem sie innovative Werkzeuge zur Bewältigung diverser Herausforderungen bereitstellt. In zwei Artikeln meiner Serie „Machine Finance“ untersuche ich kritisch die Integration von KI-Technologien im Risikomanagement und betone deren Anwendung im Umgang mit Risiken wie Kredit-, Markt-, Betriebs- und Compliance-Risiken.
Die KI verändert aktuell die Geschäftswelt, und das sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht. Die generativen Sprachmodelle, KI-Agenten und die Bemühungen rund um die Automatisierung von Arbeitsschritten bringen unangenehme Begleitaspekte mit sich, die wie im Arup-Deepfake-Betrug enorme monetäre Konsequenzen haben können.
Internal Investigations verlangen in datenschutzrechtlicher Hinsicht, verschiedene Interessen und damit Rechtssphären sensibel gegeneinander abzuwägen. Das sind die Interessen der von Internal Investigations betroffenen Person – oft genug ein Mitarbeitender des untersuchenden Unternehmens – und das Interesse des Unternehmens an der Sachverhaltsaufklärung.
Der zweite Teil der Betrachtung zur Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) widmet sich der praktischen Umsetzung in Finanzorganisationen. Im Vordergrund stehen die zentralen Handlungsfelder IKT-Risikomanagement, Resilienztests (einschließlich Threat-Led Penetration Testing), Incident Management, das Auslagerungsmanagement (Third- Party-Risk-Management) und die Verankerung von Geschäfts-Continuity-Maßnahmen in den institutsweiten Prozessen.
Im dritten Teil der Betrachtung zum Digital Operational Resilience Act (DORA) steht die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung sowie die Rolle des Aufsichtsorgans im Fokus. DORA verankert eine klare Pflicht zur Festlegung, Überwachung und kontinuierlichen Verbesserung des IKT-Risikomanagements auf höchster Ebene. Sowohl Vorstände als auch Aufsichtsräte sind gehalten, die organisatorischen Weichen für eine wirksame Cyber- und Betriebsresilienz zu stellen und diese aktiv zu überwachen.
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
+++ Absolventen stellen sich vor +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Mittelstandsstudie: Unternehmen unterschätzen Compliance-Risiken +++ Albanien: Von KI erschaffene Ministerin zuständig für öffentliche Vergaben +++ Lenovo-Studie zu Unwirksamkeit von KI-Abwehrmaßnahmen +++
+++ Lutz Nepomuck: Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb +++
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